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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Inneneinrichtung. Für alle sonstigen Abteilungen und Bereiche der Böhmler Einrichtungshaus GmbH sowie für die Böhmler Büro und Objekt GmbH sind unter Umständen andere Regelungen zutreffend.

1. Vertragsabschluss
1.1 Wenn Sie bei uns etwas bestellen, sind Sie an Ihr Vertragsangebot drei Wochen gebunden. Wenn wir Ihr Angebot nicht vorher schriftlich abgelehnt haben, kommt mit Ablauf dieser Frist der Vertrag zustande.
1.2 Abweichend von Ziffer 1.1 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist zustande, wenn
– wir schriftlich die Annahme Ihrer Bestellung erklären, oder
– wir von Ihnen eine Vorauszahlung auf den Kaufpreis annehmen, oder
– eine sowohl von Ihnen selbst als auch von uns rechtsverbindlich unterschriebene Vertragsurkunde ausgestellt ist.

2. Preise/Zahlungsbedingungen
2.1Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich Lieferung und Montage, sofern es sich beim Kunden um einen Endverbraucher handelt. Bei gewerblichen Kunden verstehen sich unsere Preise zuzüglich Lieferung und Montage sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Euro. Alle vorherigen Preise sind damit ungültig.
2.2 Der Kaufpreis ist bei Lieferung bar und ohne jeden Abzug fällig. Sofern wir von Ihnen Wechsel oder Schecks annehmen, erfolgt die Annahme stets nur erfüllungshalber unter Berechnung von Kosten und Spesen und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
2.3 Der Käufer/Besteller/Auftraggeber gerät spätestens in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Verkäufer/ Auftragnehmer bleibt jedoch vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Käufer/ Auftraggeber/Besteller dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis/Werklohn zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Käufer die Zahlung nicht zu diesem Zeitpunkt leistet.

3. Änderungsvorbehalt
3.1 Wir verkaufen serienmäßig hergestellte Möbel nach Muster oder Abbildung.
3.2 Sie haben keinen Anspruch auf Lieferung bestimmter Ausstellungsstücke, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich mit Ihnen vereinbart.
3.3 Wir behalten uns handelsübliche Farb-, Struktur und Maßabweichungen (bei Teppichen Größenabweichungen von 5%) sowie solche Abweichungen vor, die ihre Ursache in der Natur der verwendeten Materialien finden.

4. Montage
4.1 Haben wir für Sie die Montage von Einrichtungsgegenständen übernommen, haften wir nicht für die Geeignetheit des Montageuntergrundes (z. B. Wände oder Decken). Auch wenn wir nicht verpflichtet sind, die Geeignetheit des Untergrundes für die beabsichtigte Montage zu prüfen, so sind unsere Mitarbeiter doch angewiesen, Ihnen ggfs. Bedenken gegen die Eignung des Untergrundes mitzuteilen. Sie können dann gleichwohl die Montage durchführen lassen oder vom Montageauftrag zurücktreten. Treten Sie zurück, sind wir berechtigt, Ihnen gesondert für den Montageauftrag angefallene Anfahrtskosten und Mitarbeiterstunden zu berechnen. Die Wirksamkeit von Kaufverträgen mit uns über bestellte Ware bleibt vom Rücktritt vom Montageauftrag unberührt.
4.2 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Leistungen zu erbringen, die über den Inhalt des mit Ihnen Vereinbarten hinausgehen. Wenn sie dennoch solche Arbeiten auf Ihr Verlangen hin ausführen, wird hierdurch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht berührt. Wir übernehmen in diesem Fall keine Haftung für solche Arbeiten.

5. Lieferfristen
5.1 Unser oberstes Bestreben ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir sind daher stets nicht nur auf einwandfreie Qualität der Ihnen verkauften Ware, sondern auch auf die Einhaltung mit Ihnen vereinbarter Lieferfristen bedacht. Sollten wir jedoch die vereinbarte Lieferfrist einmal nicht einhalten können, können Sie nach fruchtlosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Von uns nicht zu vertretende Störungen unseres Geschäftsbetriebes oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände oder Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. In diesen Fällen sind Sie zum Rücktritt nur berechtigt, wenn Sie nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt haben und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens bei uns erfolgt.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die an Sie verkaufte Ware bleibt so lange in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
6.2 Sind die gelieferten Waren nicht unmittelbar für Sie, sondern für einen Dritten bestimmt, sind Sie verpflichtet, den Empfänger auf unseren Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Sie verpflichtet, uns jeden Standortwechsel, eine Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
6.3 Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sie gegen die in vorstehender Ziffer 6.2 festgelegten Verpflichtungen verstoßen.

7. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf Sie über.

8. Schadensersatz
Soweit uns gegen Sie ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch zusteht, weil Sie die Abnahme der Ware ausdrücklich verweigern oder sich mit der Abnahme in Verzug befinden und auf eine von uns schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigen, sind wir berechtigt, von Ihnen als Schaden folgenden vom Hundertsatz des Kaufpreises geltend zu machen, sofern Sie nicht nachweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist:
– bei Orientteppichen: 5% des Kaufpreises
– bei Teppichböden: 15% des Kaufpreises
– bei Stoffen, Polstermöbeln, Glas und Porzellanwaren, Küchen: 50% des Kaufpreises (sofern nicht maßgefertigt)
– bei Kastenmöbeln: 50% des Kaufpreises
– und bei allen maßgefertigten Produkten: 100% des Kaufpreises.

9. Rücktritt
9.1 Hat der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt oder hindert uns höhere Gewalt, brauchen wir nicht zu liefern und können vom Vertrag zurücktreten, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss entstanden und nicht von uns zu vertreten sind. Wir werden uns aber bemühen, gleichwertige Ware bei anderen Herstellern zu beschaffen. Hierfür können wir jedoch nicht einstehen.
9.2 Auch können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns über die für Ihre Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht haben und deren Unrichtigkeit geeignet ist, unseren Kaufpreis- bzw. Vergütungsanspruch zu gefährden. Das Gleiche gilt, sofern nicht ein Abzahlungsgeschäft vorliegt, wenn ein uns erfüllungshalber gegebener Scheck oder Wechsel aus von Ihnen zu vertretenden Gründen zu Protest geht und/oder wenn Sie vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises Ihre Zahlungen wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit einstellen und/oder Sie die Restschuldbefreiung beantragen und/oder gegen Sie ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

10. Warenrücknahme
10.1 Im Falle eines Rücktritts müssen Sie bereits gelieferte Waren an uns zurückgeben. In diesem Falle haben wir Anspruch auf Ausgleich für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie z. B. Transport- und Montagekosten in tatsächlich entstandener Höhe.
10.2 Machen wir gemäß Ziff. 6.3 oder 9.2 von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch, haben wir – soweit kein Finanzierungskauf vorliegt – gegen Sie über den Aufwendungsersatzanspruch gemäß Ziff. 10.1 hinaus einen Anspruch auf Ausgleich für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
– Für Kastenmöbel, mit Ausnahme polierter Möbel, Schlafzimmer- und Schleiflackmöbel, Küchen und Polsterwaren bis zu % des Kaufpreises ohne Abzüge
6 Monate nach Lieferung 25 %
12 Monate nach Lieferung 35 %
18 Monate nach Lieferung 45 %
2 Jahre nach Lieferung 55 %
3 Jahre nach Lieferung 60 %
4 Jahre nach Lieferung 70 %
5 Jahre nach Lieferung 80 %
– Für polierte Kastenmöbel, Schlafzimmer- und Schleiflackmöbel und Küchen bis zu % des Kaufpreises ohne Abzüge
6 Monate nach Lieferung 30 %
12 Monate nach Lieferung 35 %
18 Monate nach Lieferung 45 %
2 Jahre nach Lieferung 55 %
3 Jahre nach Lieferung 60 %
4 Jahre nach Lieferung 70 %
5 Jahre nach Lieferung 80 %
– Für Polsterwaren mit Ausnahme von Matratzen: bis zu % des Kaufpreises ohne Abzüge
6 Monate nach Lieferung 35 %
12 Monate nach Lieferung 45 %
18 Monate nach Lieferung 60 %
2 Jahre nach Lieferung 70 %
3 Jahre nach Lieferung 80 %
4 Jahre nach Lieferung 90 %
– Für Matratzen 100 %
Selbstverständlich bleibt Ihnen gegenüber vorstehenden Pauschalen der Nachweis offen, dass uns kein oder nur ein geringerer Verlust entstanden ist.
10.3 Die Ziffern 10.1 und 10.2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und Ihrem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach §§ 355 ff BGB.

11. Gewährleistung
Wir sind bei der Auswahl unserer Lieferanten und Prüfung der Qualität der an Sie auszuliefernden Waren sehr sorgfältig. Sollte die gelieferte Ware bei der Übergabe an Sie trotzdem einen Fehler haben, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel bestehen allerdings nur, wenn Sie die Mängel binnen 2 Wochen ab Übergabe schriftlich rügen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die Sie zu vertreten haben, wie z. B. Schäden, die bei Ihnen durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

12. Planungsleistungen
Die Mitarbeiter der Böhmler Einrichtungshaus GmbH übernehmen im gestalterischen Bereich eine beratende, künstlerische Funktion, diese schließt eine baurechtliche, bautechnische oder bauphysikalische Verbindlichkeit, Richtigkeit oder Prüfung generell aus. Sämtliche Anschlüsse (wie z.B. Strom, Gas, Wasser, Schwachstrom, Abluft) sind nach den einschlägigen, ortsansässigen gesetzlichen Vorschriften und jeweils gültigen Normen vom Fachmann/Fachfirma durchzuführen. Die Anschlusshinweise und Bedingungen der Gerätehersteller sind unbedingt zu beachten.

13. Haftungsbeschränkungen
13.1 Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei Vermögensschäden einschließlich entgangenem Gewinn nur bei Verletzung solcher Pflichten, auf deren Erfüllung Sie in besonderem Maße vertrauen durften. Der Höhe nach ist in diesem Falle die Haftung auf den vertragstypischen und in derartigen Fällen vorhersehbaren und von Ihnen nicht beherrschbaren Schaden höchstens auf den Vertragswert begrenzt.

13.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat unter folgendem Link eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

15. Allgemeine Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Böhmler Einrichtungshaus GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Sie und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Vereinbarung zu treffen.

Böhmler Einrichtungshaus GmbH, München
Stand: August 2019